Gut zu wissen
Hilfsmittel auf Rezept
Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Orthesen oder ein Rollator: Viele Hilfsmittel verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf Rezept. Hier lesen Sie, wie Sie vom Rezept zu Ihrem Hilfsmittel kommen und welche Kosten auf Sie zukommen.
In fünf Schritten zum Hilfsmittel
- Verordnung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt ein Rezept aus. Darauf stehen die Diagnose und das Hilfsmittel.
- Rezept einlösen: Kommen Sie mit dem Rezept in eine unserer Filialen oder buchen Sie vorab einen Termin.
- Beratung und Anmessen: Wir beraten Sie, messen an und wählen mit Ihnen das passende Hilfsmittel aus.
- Genehmigung: Manche Hilfsmittel muss die Krankenkasse vorab genehmigen. Den Kostenvoranschlag reichen wir für Sie ein.
- Anpassung und Abgabe: Sie erhalten Ihr Hilfsmittel, wir passen es an und erklären die Anwendung. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen wir.
Wie lange ist ein Rezept gültig?
Bei gesetzlich Versicherten muss die Versorgung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen. Lösen Sie Ihr Rezept deshalb möglichst bald ein. Ist die Frist verstrichen, brauchen Sie eine neue Verordnung.
Was kostet mich das Hilfsmittel?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für das verordnete Hilfsmittel. Sie tragen die gesetzliche Zuzahlung:
- 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel
- bei Hilfsmitteln zum Verbrauch, etwa Inkontinenz- oder Stomaartikeln, höchstens 10 Euro im Monat
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu
Wer von Zuzahlungen befreit ist, bringt bitte den Befreiungsausweis der Krankenkasse mit. Wünschen Sie eine Ausführung, die über das medizinisch Notwendige hinausgeht, kann ein Aufpreis anfallen – darüber informieren wir Sie vorher.
Wenn die Krankenkasse genehmigen muss
Für manche Hilfsmittel, zum Beispiel Prothesen, Orthesen nach Maß oder Rollstühle, verlangt die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Wir erstellen ihn und reichen ihn zusammen mit Ihrer Verordnung ein.
Die Krankenkasse muss in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden. Holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, sind es fünf Wochen. Sobald die Genehmigung vorliegt, melden wir uns bei Ihnen.
Privat versichert?
Privat Versicherte erhalten von uns eine Rechnung und reichen sie bei ihrer Versicherung ein. Welche Kosten erstattet werden, hängt von Ihrem Tarif ab. Bei größeren Versorgungen erstellen wir Ihnen gern vorab einen Kostenvoranschlag für Ihre Versicherung.
Das bringen Sie bitte mit
- die ärztliche Verordnung
- Ihre Krankenversichertenkarte
- den Befreiungsausweis, falls vorhanden
- bisherige Hilfsmittel, zum Beispiel Einlagen, Orthesen oder Prothesen
- passende Schuhe, wenn es um Einlagen oder eine Bewegungsanalyse geht
Als Vertragspartner aller Krankenkassen nehmen wir Ihre Verordnung in Großwallstadt, Großostheim und Klingenberg entgegen.
Stand: Oktober 2026. Die Angaben gelten für gesetzlich Versicherte; im Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse.
Persönliche Beratung
Wir beraten Sie gern persönlich
Vereinbaren Sie einen Termin in Großwallstadt, Großostheim oder Klingenberg. Ihre ärztliche Verordnung bringen Sie einfach mit.