Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Kundeninformationen

Stand: Januar 2026

Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG

Adresse: Großostheimer Straße 28, 63868 Großwallstadt

Tel.: 09372 9488 100| E-Mail: info@sani-woeber.de | Web: www.sani-woeber.de

Register: HRA 4225

USt-IdNr.: DE365871956

Vertretung: Simon Wöber, Julian Wöber

TEIL A: ALLGEMEINER TEIL

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Kunden der Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E‑Mail, per Whatsapp oder durch persönlichen Kontakt übermitteln. Ausgenommen sind Bestellungen über unseren Onlineshop, hierfür gelten die dort ausgewiesenen Bedingungen.

(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG angenommen wurde.

(2) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Fax, E‑Mail, Whatsapp oder Briefpost) übermittelt wird oder die bestellte Ware ausgeliefert bzw. die Leistung erbracht wird.

(3) Angaben in Prospekten, Anzeigen, auf der Webseite oder in vergleichbaren Medien sind - auch bezüglich Preisangaben - unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3. Lieferung

(1) Die Lieferung der bestellten Waren/Dienstleistungen erfolgt schnellstmöglich.

(2) Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.

(3) Für Lieferverzögerungen, die durch Produktions- und/oder Lieferverzögerungen von Zulieferanten, durch höhere Gewalt oder vergleichbare Ereignisse entstehen, übernimmt Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG keine Haftung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Die Lieferung erfolgt durch persönliche Übergabe oder per Paketdienst. Auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden kann auch mit anderen Transportdiensten geliefert werden.

4. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat.

(2) Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5. Preise, Zahlungsmodalitäten, Abnahme, Verzug und Eigentumsvorbehalt

5.1 Preise

(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise, sofern gesetzlich zulässig.

5.2 Abschlagszahlungen / Kautionen / Vorauskasse

Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG behält sich vor, im Einzelfall Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sowie Vorauskasse zu verlangen.

5.3 Zahlungsbedingungen / Verzug / Mahnkosten

(1) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort fällig.

(2) Die Zahlung ist in bar oder auf ein von Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG benanntes Konto zu leisten.

(3) Kommt der Käufer nach Fälligkeit in Verzug, kann Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug kann Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG angemessene Mahngebühren erheben. Sofern nicht nachweislich geringere Kosten entstanden sind, gelten folgende Pauschalen: Mahnstufe 1: 0 EUR; Mahnstufe 2: 0 EUR; ab Mahnstufe 3: 5 EUR.

(5) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG behält sich vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe an einen Inkassodienstleister zu übergeben AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, wodurch weitere Kosten zu Lasten des Käufers entstehen können, soweit gesetzlich zulässig.

5.4 Abnahme

Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis unverzüglich zu erfüllen.

5.5 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

5.6 Erweiterter Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum der Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG (Vorbehaltsware).

(2) Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

(3) Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG hinweisen und Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG unverzüglich benachrichtigen, damit Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(4) Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

6. Beanstandungen

(1) Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u. ä. sind Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

(2) Die Mitteilung soll – soweit vorhanden – folgende Angaben enthalten: Kundennummer, Rechnungs-/Lieferscheinnummer, Datum sowie Art und Umfang der reklamierten Ware.

7. Haftungsbegrenzung

(1) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben.

(2) Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen haftet Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Gewährleistung

8.1 Nacherfüllung

(1) Bei Mängeln kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen, d. h. nach Wahl des Käufers Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

(2) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

(3) Liefert Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Maßgeblich ist die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer.

8.2 Rücktritt / Minderung

(1) Ist die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehlgeschlagen oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

(2) Im Fall des Rücktritts hat der Käufer die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten; maßgeblich ist die zeitanteilige, lineare Wertminderung.

9. Rückgabe der Ware / Umtausch

(1) Rücknahmen können nur erfolgen, wenn die Waren in Originalverpackung und in einwandfreiem, ungebrauchtem und wiederverkaufsfähigem Zustand sind und aus der aktuellen Modellreihe stammen.

(2) Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B. Fernabsatzrecht) bleiben unberührt.

(3) Ein Umtausch für Hygieneartikel, Trinknahrung und Sondennahrung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Aus Rücknahme oder Umtausch resultierende Gutschriften werden ausschließlich mit laufenden Geschäften/Warenlieferungen verrechnet.

(5) Die Kosten der Rücklieferung trägt – soweit gesetzlich zulässig – der Kunde.

10. Verjährung bei gebrauchten Sachen

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden.

11. Verbraucherschlichtung

(1) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Soweit eine interne oder branchenspezifische Vermittlungsstelle genutzt werden kann, können Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung ggf. vor folgender Stelle verhandelt werden:

Handwerkskammer für Unterfranken – Hauptverwaltung

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Tel. 0931 30908-0

12. Gerichtsstand / Rechtswahl

(1) Gerichtsstand für beide Teile ist – soweit gesetzlich zulässig –  Amtsgericht Obernburg am Main – Römerstraße 80, 63777 Obernburg am Main

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

13. Sonstiges

Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

TEIL B: BESONDERER TEIL (MIETWEISE ÜBERLASSUNG VON HILFSMITTELN)

Die mietweise Überlassung eines Hilfsmittels an den Kunden erfolgt aufgrund der nachstehenden Bedingungen.

1. Pflichten der Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG

(1) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG überlässt dem Kunden das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG übergibt den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen und weist den Kunden in die Handhabung ein.

(2) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.

2. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs-, sachgemäß und pfleglich zu behandeln sowie die Nutzung durch Dritte zu verhindern.

(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wird empfohlen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Kunden oder Dritten zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht betriebssicheren Hilfsmittels ist unzulässig.

(4) Bei Beschädigungen durch Dritte ist Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Verursachers zu übermitteln.

(5) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG unverzüglich zu unterrichten, sobald die medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen.

3. Haftung (Miete)

(1) Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Kunde die entstandenen Schäden auf eigene Kosten durch Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG beseitigen zu lassen.

(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Hilfsmittel durch Dritte genutzt oder nicht hinreichend gegen Diebstahl, Feuer und Wasser gesichert ist.

(3) Der Kunde haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat. Im Übrigen haftet der Kunde für eine ordnungsgemäße, ggf. trockene Unterbringung des Hilfsmittels.

(4) Der Kunde oder seine Erben haften für Schäden, die Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG dadurch entstehen, dass Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG nicht rechtzeitig gemäß Ziffer 2 Absatz (5) informiert wurde.

(5) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eintreten, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde. Gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.

4. Gewährleistung (Miete)

(1) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG leistet Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

(2) Offensichtliche Mängel müssen Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann – soweit gesetzlich zulässig – Gewährleistungsansprüche ausschließen.

5. Reparaturen

(1) Sämtliche Reparaturen sind von Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG oder einer von ihrer beauftragten Person/Firma auszuführen. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von Dritten geöffnet oder repariert werden.

(2) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen entsprechenden Ersatzmietgegenstand zur Verfügung, sofern dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde nicht von der Zahlung der Miete befreit, soweit die Beschädigung vom Kunden zu vertreten ist. In diesen Fällen hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen.

6. Kündigung

(1) Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht, den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer Woche nicht bezahlt.

(2) Im Fall der fristlosen Kündigung hat Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, kann Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen lassen.

TEIL C: BESONDERER TEIL (BERÜCKSICHTIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT IN DER GESETZLICHEN KRANKENKASSE ODER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG)

1. Gesetzliche Krankenkassen

(1) Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.

(2) Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Kasse nicht erstattet werden. Die Höhe der nicht gedeckten Kosten wird nach Vorliegen der Kassenentscheidung nachgewiesen. Maßgebend sind insoweit die zwischen Schuh- und Sanitätshaus Wöber GmbH & Co. KG und der Krankenkasse vereinbarten Mietpreise bzw. die üblichen Preise.

(3) Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst bezahlt werden.

(4) Regelungen aus Versorgungsverträgen mit gesetzlichen Krankenkassen können diese AGB modifizieren.

2. Private Krankenversicherung

Das unter Ziffer 1 Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist. Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.